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Ambulante flächenorientierte Hilfe

Das Land Niedersachsen hat 1984 flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein Ambulantes Beratungsangebot für mobile Wohnungslose eingerichtet. Deutschlandweit betrachtet bewegt sich der Standard dieser Hilfeform auf vergleichsweise hohem Niveau.
Die Wirksamkeit der Hilfe ist flächendeckend garantiert, die Regelleistung der Sozialhilfe konnte im Sinn eines tatsächlichen Rechtsanspruchs durchgesetzt werden und spiegelt sich auch bei der neuen Sozialleistung Arbeitslosengeld II. Die verantwortliche Einbeziehung der Kommunen ist teilweise gelungen.

In den 12 Dienststellen der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten wurden im Jahr 2002 1.021 (2004: 1162) Frauen und Männer in insgesamt 28.122 Kontakten beraten. Diese (nun ehemals) Wohnungslosen haben sich auf einen in der Regel längerfristigen Hilfeprozess eingelassen. Überwiegend in angemietetem eigenen Wohnraum werden sie betreut und erhalten damit Hilfen, um am Leben in der Gemeinschaft und an ihren Gütern teilzuhaben.

Die Hilfe umfasst u.a. folgende Angebote:

  • Hilfe bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts
    (Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, Rente...)
  • Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung, Einrichtung und
    nachgehende Begleitung nach Bezug einer Wohnung
  • Beratung und Aufarbeitung persönlicher
    Schwierigkeiten, Krisenintervention
  • Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche bzw. Ausbildung
  • Zusammenarbeit und gezielte Vermittlung und
    Anbindung an andere Fachdienste
  • Persönliche Betreuung und Hilfen zur Integration
    ins Gemeinwesen